Einfachere Eingabe, mehr Treffer, einfachere Exportmöglichkeiten und mehr Nachvollziehbarkeit.
ICD-10-GM und OPS parallel durchsuchen – ein Eingabefeld für ICD- und OPS Kataloge inklusive Plausibilisierung und Duplikat-Prüfung.
In Ergebnislisten können Zusatzinfos wie Kapitel, Gruppen, Subcodes, Lokalisation, Alters- und Geschlechtsbezug oder Pflichtkennzeichnungen angezeigt werden (Klick auf "Anzeigeoptionen"). Die Ergebnisse lassen sich als CSV, Excel oder Kopie in die Zwischenablage speichern.
Kodes können formatierungsunabängig eingegeben werden – Punkte oder Bindestriche sind optional (z. B. T814 statt T81.4, 85501 statt 8-550.1).
Jahrgänge vergleichen, Änderungen nachvollziehen und Umsteigerinformationen des BfArM im Jahresvergleich einsehen.
Mehrere Codes eingeben, getrennt durch Komma, Leerzeichen oder Zeilenumbruch. Die App entfernt Duplikate, akzeptiert Wildcards (* oder %) und erkennt automatisch OPS oder ICD-10-GM.
Ja. Im Tab "ICD/OPS-Vergleich" einfach zwei direkt aufeinanderfolgende Jahrgänge wählen, vergleichen und die automatisch eingespielten Umsteigerinformationen nachvollziehen.
Ergebnistabellen lassen sich als CSV oder Excel exportieren oder in die Zwischenablage kopieren. Zusätzlich gibt es Kopierfunktionen für nicht gefundene Codes.
Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende
OPS 2021 · Kapitel: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN · Gruppe: Komplexbehandlung
Maschinelle Beatmung und Intensivpflege
Dieser Kode wird nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt und darf nur im Anschluss an die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei einem potenziellen Organspender entsprechend 1-202.01 und nicht erfolgter Organentnahme kodiert werden
Nicht erbracht werden darf diese Leistung, wenn der potenzielle Organspender zu Lebzeiten einer möglichen Organspende widersprochen hat oder medizinische Kontraindikationen für eine Organspende vorliegen
Die im Rahmen dieser Leistung ab dem Zeitpunkt der Einleitung der zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (1-202.01) führenden Diagnostik anfallende Dauer der maschinellen Beatmung darf bei der im Rahmen der Datenübermittlung nach § 301 SGB V / § 21 KHEntgG zu übermittelnden Beatmungsstundenzahl nicht berücksichtigt werden
Als Datum der Leistungserbringung ist dasselbe Datum wie bei der Leistung 1-202.01 anzugeben
Endständiger Code – keine weiteren Untercodes.
Quelle: BfArM, OPS 2021 · Systematisches Verzeichnis.