Einfachere Eingabe, mehr Treffer, einfachere Exportmöglichkeiten und mehr Nachvollziehbarkeit.
ICD-10-GM und OPS parallel durchsuchen – ein Eingabefeld für ICD- und OPS Kataloge inklusive Plausibilisierung und Duplikat-Prüfung.
In Ergebnislisten können Zusatzinfos wie Kapitel, Gruppen, Subcodes, Lokalisation, Alters- und Geschlechtsbezug oder Pflichtkennzeichnungen angezeigt werden (Klick auf "Anzeigeoptionen"). Die Ergebnisse lassen sich als CSV, Excel oder Kopie in die Zwischenablage speichern.
Kodes können formatierungsunabängig eingegeben werden – Punkte oder Bindestriche sind optional (z. B. T814 statt T81.4, 85501 statt 8-550.1).
Jahrgänge vergleichen, Änderungen nachvollziehen und Umsteigerinformationen des BfArM im Jahresvergleich einsehen.
Mehrere Codes eingeben, getrennt durch Komma, Leerzeichen oder Zeilenumbruch. Die App entfernt Duplikate, akzeptiert Wildcards (* oder %) und erkennt automatisch OPS oder ICD-10-GM.
Ja. Im Tab "ICD/OPS-Vergleich" einfach zwei direkt aufeinanderfolgende Jahrgänge wählen, vergleichen und die automatisch eingespielten Umsteigerinformationen nachvollziehen.
Ergebnistabellen lassen sich als CSV oder Excel exportieren oder in die Zwischenablage kopieren. Zusätzlich gibt es Kopierfunktionen für nicht gefundene Codes.
Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 18 Stunden pro Tag
OPS 2025 · Kapitel: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN · Gruppe: Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
Für diesen Code sind keine eigenen textlichen Hinweise hinterlegt.
Beachten Sie auch die Angaben der zugehörigen Codes, Gruppe und des Kapitels. Die Herkunft ist jeweils angegeben.
Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17d KHG erbracht wurden
Die Behandlung erfolgt als ärztlich indizierte Diagnostik und Therapie ggf. auch im Lebensumfeld des Patienten
Die gleichzeitige somatische Diagnostik und Behandlung sind gesondert zu kodieren
Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61) , der psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-626) und der psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-634) angegeben werden
Diese Kodes sind für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Betreuungsaufwand einzeln anzugeben
1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten individuell zusammenhängend ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut. 1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut und bei Bedarf begleitet wird. Mehrere Zeiträume von mindestens 2 Stunden können über den Tag addiert werden. Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person (2 oder mehr) sind die zusammenhängenden Zeiten aller betreuenden Personen zu einer Gesamtsumme zu addieren und entsprechend mit einem Kode unter 9-640.0 ff. zu kodieren
Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, in den Primärkodes (9-60 bis 9-63) spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen
Die für diese Betreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten (9-649 ff.) oder für andere Zusatzkodes (9-641 ff.) angerechnet werden
Mindestmerkmale:
•Multiprofessionelle Behandlung von Patienten, deren wesentliche Merkmale die akute Fremd- oder Selbstgefährdung infolge einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung sind
•Persönliche Betreuung durch die in den Primärkodes (9-60 bis 9-63) spezifizierten Berufsgruppen unter Vorhaltung eines Beziehungsangebots
•Tägliche ärztliche/psychologische Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Betreuungsmaßnahmen
•Dokumentation der Verhaltensbeobachtung im Abstand von höchstens einer Stunde
Endständiger Code – keine weiteren Untercodes.
Quelle: BfArM, OPS 2025 · Systematisches Verzeichnis.