icdops.deICD-10-GM & OPS Codesuche
Eine Eingabe – Treffer in OPS und ICD-10-GM
Formatierungsunabhängige Eingabe
Mehrere Codes gleichzeitig verarbeiten
Copy & Paste direkt aus Excel
Export & Copy-to-Clipboard auf Knopfdruck
Diff & Umsteigerinfos pro Jahrgang

Einfachere Eingabe, mehr Treffer, einfachere Exportmöglichkeiten und mehr Nachvollziehbarkeit.

Mehrfacheingabe für beide Kataloge

ICD-10-GM und OPS parallel durchsuchen – ein Eingabefeld für ICD- und OPS Kataloge inklusive Plausibilisierung und Duplikat-Prüfung.

Ergebnislisten

In Ergebnislisten können Zusatzinfos wie Kapitel, Gruppen, Subcodes, Lokalisation, Alters- und Geschlechtsbezug oder Pflichtkennzeichnungen angezeigt werden (Klick auf "Anzeigeoptionen"). Die Ergebnisse lassen sich als CSV, Excel oder Kopie in die Zwischenablage speichern.

Nutzerfreundliche Eingabe

Kodes können formatierungsunabängig eingegeben werden – Punkte oder Bindestriche sind optional (z. B. T814 statt T81.4, 85501 statt 8-550.1).

Jahresvergleiche mit Umsteigerinfos

Jahrgänge vergleichen, Änderungen nachvollziehen und Umsteigerinformationen des BfArM im Jahresvergleich einsehen.

FAQ

Mehrere Codes eingeben, getrennt durch Komma, Leerzeichen oder Zeilenumbruch. Die App entfernt Duplikate, akzeptiert Wildcards (* oder %) und erkennt automatisch OPS oder ICD-10-GM.

Ja. Im Tab "ICD/OPS-Vergleich" einfach zwei direkt aufeinanderfolgende Jahrgänge wählen, vergleichen und die automatisch eingespielten Umsteigerinformationen nachvollziehen.

Ergebnistabellen lassen sich als CSV oder Excel exportieren oder in die Zwischenablage kopieren. Zusätzlich gibt es Kopierfunktionen für nicht gefundene Codes.

8-718.96

Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit: Mindestens 76 Behandlungstage

OPS 2024 · Kapitel: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN · Gruppe: Maßnahmen für das Atmungssystem

Code-Merkmale

Endständigkeit
Endständig
Terminalcode-Kennzeichen
Ja
Seitenangabe
Nein
Gültigkeit nach KHG
Gültig nach § 17b und § 17d KHG
Zusatzkode
Nein
Einmalkode
Ja

Hinweise zu 8-718.96

Für diesen Code sind keine eigenen textlichen Hinweise hinterlegt.

Hinweise übergeordneter Ebenen

Beachten Sie auch die Angaben der zugehörigen Codes, Gruppe und des Kapitels. Die Herkunft ist jeweils angegeben.

Code 8-718: Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung

Hinweise

Diese Kodes sind nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben

Unter Beatmungsentwöhnung (Weaning) ist der Prozess der strukturierten Modifikation von Beatmungsparametern ggf. in Kombination mit akutmedizinischen und weiteren spezifischen Behandlungsmaßnahmen mit dem Ziel der Beendigung einer Beatmung zur Wiedererlangung der selbstständigen Atmung ohne maschinelle Beatmung zu verstehen. Ein Kode aus diesem Bereich ist auch anzugeben, wenn die Beatmungsentwöhnung fehlgeschlagen ist und z.B. die (Wieder-)Einstellung auf eine häusliche maschinelle Beatmung erfolgt

Mindestanforderungen pro Behandlungstag:

•Mindestens ein dokumentierter Spontanatmungsversuch (dieser kann mit oder ohne Atemunterstützungsverfahren (z.B. CPAP oder HFNC) und mit oder ohne Sauerstoffinsufflation erfolgen) oder schriftliche Begründung bei Nichtdurchführung oder Versagen des täglichen Spontanatmungsversuches

•Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:

•Atemmechanik (z.B. Hustenstoß, Sekretion)

•Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:

•Hämodynamischer und metabolischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz, Vorliegen einer relevanten metabolischen Azidose)

•Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:

•Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale)

•Festlegung eines Analgesie- und Sedierungsziels

•Verfügbarkeit von Physiotherapie und Anwendung nach den individuellen Möglichkeiten des Patienten

•Feststellung der Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, Atemfrequenz, FiO 2 oder O 2 -Fluss; die Feststellung der Atemfrequenz ist entbehrlich, sofern eine Beatmungsform gewählt wurde, bei der eine Einstellung der maschinellen Atemfrequenz nicht vorgesehen ist), zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen

Dokumentation mindestens alle 8 Stunden, zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen:

•Gasaustauschparameter (z.B. pO 2 , pH, pCO 2 , sO 2 ) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO 2 -Messung)

•Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Beatmungsdrücke)

Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durchgeführt wurde oder für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt

Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen

Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen

Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren (8-716 ff.)

Der Zugang bei maschineller Beatmung ist gesondert zu kodieren (8-701) (8-704) (8-706)

Die Anlage eines Tracheostomas zur Durchführung der künstlichen Beatmung ist gesondert zu kodieren (5-311 ff.) (5-312 ff.)

Die maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Jugendlichen ist gesondert zu kodieren (8-712 ff.)

Eine zusätzlich durchgeführte neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ist gesondert zu kodieren (8-552 ff.)

Code 8-718.9: Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit

Exklusiva (ausgeschlossen)

Alleinige Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials (1-717 ff.)

Hinweise

Die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials im Rahmen der Beatmungsentwöhnung auf der nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit ist nicht gesondert zu kodieren

Strukturmerkmale:

•Vorhandensein einer auf die prolongierte Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisierten nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit (mindestens 6 Betten) mit auf die prolongierte Beatmungsentwöhnung spezialisiertem Team. Die spezialisierte Einheit kann Teil einer Station oder Abteilung sein oder als räumlich abgetrennte eigenständige Beatmungsentwöhnungs-Einheit (nicht intensivmedizinisch) betrieben werden

•Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder einen Facharzt mit mindestens 3-jähriger Erfahrung in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit

•Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements:

•Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme)

•Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements:

•Mechanischer Insufflator/Exsufflator

•Ausstattung zur Durchführung des Sekretmanagements:

•24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit

•Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder Atmungstherapie

•Werktägliche Verfügbarkeit von:

•Logopädie mit Dysphagietherapie

•Werktägliche Verfügbarkeit von:

•Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie

•Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs

Mindestmerkmale:

•Wöchentliche Teambesprechung mit Anwesenheit der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche

•Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche mit durchschnittlich mindestens 10 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) pro Woche: Atmungstherapie, Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie/Psychologie, Psychotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie/Sprachtherapie, Dysphagietherapie. Davon müssen mindestens 6 Therapieeinheiten Atmungstherapie oder Physiotherapie sein

Endständiger Code – keine weiteren Untercodes.

Quelle: BfArM, OPS 2024 · Systematisches Verzeichnis.