Einfachere Eingabe, mehr Treffer, einfachere Exportmöglichkeiten und mehr Nachvollziehbarkeit.
ICD-10-GM und OPS parallel durchsuchen – ein Eingabefeld für ICD- und OPS Kataloge inklusive Plausibilisierung und Duplikat-Prüfung.
In Ergebnislisten können Zusatzinfos wie Kapitel, Gruppen, Subcodes, Lokalisation, Alters- und Geschlechtsbezug oder Pflichtkennzeichnungen angezeigt werden (Klick auf "Anzeigeoptionen"). Die Ergebnisse lassen sich als CSV, Excel oder Kopie in die Zwischenablage speichern.
Kodes können formatierungsunabängig eingegeben werden – Punkte oder Bindestriche sind optional (z. B. T814 statt T81.4, 85501 statt 8-550.1).
Jahrgänge vergleichen, Änderungen nachvollziehen und Umsteigerinformationen des BfArM im Jahresvergleich einsehen.
Mehrere Codes eingeben, getrennt durch Komma, Leerzeichen oder Zeilenumbruch. Die App entfernt Duplikate, akzeptiert Wildcards (* oder %) und erkennt automatisch OPS oder ICD-10-GM.
Ja. Im Tab "ICD/OPS-Vergleich" einfach zwei direkt aufeinanderfolgende Jahrgänge wählen, vergleichen und die automatisch eingespielten Umsteigerinformationen nachvollziehen.
Ergebnistabellen lassen sich als CSV oder Excel exportieren oder in die Zwischenablage kopieren. Zusätzlich gibt es Kopierfunktionen für nicht gefundene Codes.
Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit: Mindestens 11 bis höchstens 20 Behandlungstage
OPS 2021 · Kapitel: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN · Gruppe: Maßnahmen für das Atmungssystem
Für diesen Code sind keine eigenen textlichen Hinweise hinterlegt.
Beachten Sie auch die Angaben der zugehörigen Codes, Gruppe und des Kapitels. Die Herkunft ist jeweils angegeben.
Diese Kodes sind nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben
Unter Beatmungsentwöhnung (Weaning) ist der Prozess der strukturierten Modifikation von Beatmungsparametern ggf. in Kombination mit akutmedizinischen und weiteren spezifischen Behandlungsmaßnahmen mit dem Ziel der Beendigung einer Beatmung zur Wiedererlangung der selbstständigen Atmung ohne maschinelle Beatmung zu verstehen. Ein Kode aus diesem Bereich ist auch anzugeben, wenn die Beatmungsentwöhnung fehlgeschlagen ist und z.B. die (Wieder-)Einstellung auf eine häusliche maschinelle Beatmung erfolgt
Mindestmerkmale:
•Mindestens ein täglicher dokumentierter Spontanatmungsversuch (dieser kann mit oder ohne Atemunterstützungsverfahren (z.B. CPAP oder HFNC) und mit oder ohne Sauerstoffinsufflation erfolgen) oder schriftliche Begründung bei Nichtdurchführung oder Versagen des täglichen Spontanatmungsversuches
Mindestanforderungen pro Behandlungstag:
•Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
•Atemmechanik (z. B. Hustenstoß, Sekretion)
•Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
•Hämodynamischer und metabolischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz, Vorliegen einer relevanten metabolischen Azidose)
•Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
•Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale)
•Festlegung eines Analgesie- und Sedierungsziels
•Verfügbarkeit von Physiotherapie und Anwendung nach den individuellen Möglichkeiten des Patienten
•Feststellung der Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, Atemfrequenz, FiO 2 oder O 2 -Fluss; die Feststellung der Atemfrequenz ist entbehrlich, sofern eine Beatmungsform gewählt wurde, bei der eine Einstellung der maschinellen Atemfrequenz nicht vorgesehen ist), zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen
Dokumentation mindestens alle 8 Stunden, zusätzlich bei Änderungen der Geräteeinstellungen:
•Gasaustauschparameter (z.B. pO 2 , pH, pCO 2 , sO 2 ) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO 2 -Messung)
•Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Atemminutenvolumen, Beatmungsdrücke)
Als Behandlungstage gelten alle Tage ab Beginn der Beatmung, an denen mindestens ein Spontanatmungsversuch durchgeführt wurde oder für die eine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt
Tage, an denen kein Spontanatmungsversuch unternommen wurde und keine schriftliche Begründung der Nichtdurchführung oder des Versagens des täglichen Spontanatmungsversuches vorliegt, sind nicht zu zählen
Tage ohne eine (intermittierende) maschinelle Beatmung sind nicht zu zählen
Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren (8-716 ff.)
Die Anlage eines Tracheostomas zur Durchführung der künstlichen Beatmung ist gesondert zu kodieren (5-311 ff.) (5-312 ff.)
Die maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Jugendlichen ist gesondert zu kodieren (8-712 ff.)
Eine zusätzlich durchgeführte neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation ist gesondert zu kodieren (8-552 ff.)
Alleinige Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials (1-717 ff.)
Die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials im Rahmen der Beatmungsentwöhnung auf der intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungs-Einheit ist nicht gesondert zu kodieren
Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 168 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt
Strukturmerkmale:
•Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
•Intensivmedizinische Beatmungsentwöhnungs-Einheit, die auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisiert ist
•Verfügbarkeit der folgenden apparativen Behandlungsverfahren in der Einheit:
•Sekretmanagement
•Verfügbarkeit der folgenden apparativen Behandlungsverfahren in der Einheit:
•Möglichkeit zur Vernebelung von Medikamenten (oszillierende und nicht oszillierende PEP-Systeme)
•Verfügbarkeit der folgenden apparativen Behandlungsverfahren in der Einheit:
•Mechanischer Insufflator/Exsufflator
•24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Bronchoskopie in der Einheit
•Tägliche Verfügbarkeit von Physiotherapie und/oder Atmungstherapie
•Werktägliche Verfügbarkeit von:
•Logopädie mit Dysphagietherapie
•Werktägliche Verfügbarkeit von:
•Psychotherapie und/oder (Neuro-)Psychologie
•Möglichkeit zur Durchführung eines Ethik-Fallgesprächs
Mindestmerkmale:
•Wöchentliche Teambesprechung mit Anwesenheit der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele pro vollständiger Woche
•Einsatz von mindestens 2 der folgenden Therapiebereiche mit durchschnittlich mindestens 10 Therapieeinheiten (jeweils von mindestens 30 Minuten) pro Woche: Atmungstherapie, Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie/Psychologie, Psychotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie/Sprachtherapie, Dysphagietherapie. Davon müssen mindestens 6 Therapieeinheiten Atmungstherapie oder Physiotherapie sein
Endständiger Code – keine weiteren Untercodes.
Quelle: BfArM, OPS 2021 · Systematisches Verzeichnis.