OPS 2021: 8-98d.a bis 9-696.2 – Seite 73

Kodes 36001 bis 36500 von 36.772. Seite 73 von 74. Historische Katalogfassung.

  1. 8-98d.a Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 2353 bis 2646 Aufwandspunkte
  2. 8-98d.b Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 2647 bis 2940 Aufwandspunkte
  3. 8-98d.c Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 2941 bis 3430 Aufwandspunkte
  4. 8-98d.d Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 3431 bis 3920 Aufwandspunkte
  5. 8-98d.e Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 3921 bis 4410 Aufwandspunkte
  6. 8-98d.f Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 4411 bis 4900 Aufwandspunkte
  7. 8-98d.g Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 4901 bis 5880 Aufwandspunkte
  8. 8-98d.h Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 5881 bis 6860 Aufwandspunkte
  9. 8-98d.j Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 6861 bis 7840 Aufwandspunkte
  10. 8-98d.k Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 7841 bis 9800 Aufwandspunkte
  11. 8-98d.m Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 9801 bis 11760 Aufwandspunkte
  12. 8-98d.n Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 11761 bis 13720 Aufwandspunkte
  13. 8-98d.p Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 13721 bis 16660 Aufwandspunkte
  14. 8-98d.q Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 16661 bis 19600 Aufwandspunkte
  15. 8-98d.r Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur): 19601 oder mehr Aufwandspunkte
  16. 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung
  17. 8-98e.0 Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung: Bis zu 6 Behandlungstage
  18. 8-98e.1 Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung: Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
  19. 8-98e.2 Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung: Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
  20. 8-98e.3 Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung: Mindestens 21 Behandlungstage
  21. 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)
  22. 8-98f.0 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1 bis 184 Aufwandspunkte
  23. 8-98f.1 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 185 bis 552 Aufwandspunkte
  24. 8-98f.10 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 185 bis 552 Aufwandspunkte: 185 bis 368 Aufwandspunkte
  25. 8-98f.11 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 185 bis 552 Aufwandspunkte: 369 bis 552 Aufwandspunkte
  26. 8-98f.2 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 553 bis 1104 Aufwandspunkte
  27. 8-98f.20 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 553 bis 1104 Aufwandspunkte: 553 bis 828 Aufwandspunkte
  28. 8-98f.21 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 553 bis 1104 Aufwandspunkte: 829 bis 1104 Aufwandspunkte
  29. 8-98f.3 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1105 bis 1656 Aufwandspunkte
  30. 8-98f.30 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1105 bis 1656 Aufwandspunkte: 1105 bis 1380 Aufwandspunkte
  31. 8-98f.31 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1105 bis 1656 Aufwandspunkte: 1381 bis 1656 Aufwandspunkte
  32. 8-98f.4 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1657 bis 2208 Aufwandspunkte
  33. 8-98f.40 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1657 bis 2208 Aufwandspunkte: 1657 bis 1932 Aufwandspunkte
  34. 8-98f.41 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1657 bis 2208 Aufwandspunkte: 1933 bis 2208 Aufwandspunkte
  35. 8-98f.5 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 2209 bis 2760 Aufwandspunkte
  36. 8-98f.50 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 2209 bis 2760 Aufwandspunkte: 2209 bis 2484 Aufwandspunkte
  37. 8-98f.51 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 2209 bis 2760 Aufwandspunkte: 2485 bis 2760 Aufwandspunkte
  38. 8-98f.6 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 2761 bis 3680 Aufwandspunkte
  39. 8-98f.60 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 2761 bis 3680 Aufwandspunkte: 2761 bis 3220 Aufwandspunkte
  40. 8-98f.61 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 2761 bis 3680 Aufwandspunkte: 3221 bis 3680 Aufwandspunkte
  41. 8-98f.7 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 3681 bis 4600 Aufwandspunkte
  42. 8-98f.8 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 4601 bis 5520 Aufwandspunkte
  43. 8-98f.9 Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 5521 bis 7360 Aufwandspunkte
  44. 8-98f.a Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 7361 bis 9200 Aufwandspunkte
  45. 8-98f.b Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 9201 bis 11040 Aufwandspunkte
  46. 8-98f.c Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 11041 bis 13800 Aufwandspunkte
  47. 8-98f.d Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 13801 bis 16560 Aufwandspunkte
  48. 8-98f.e Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 16561 bis 19320 Aufwandspunkte
  49. 8-98f.f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 19321 oder mehr Aufwandspunkte
  50. 8-98g Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern
  51. 8-98g.0 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit
  52. 8-98g.00 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit: Bis zu 4 Behandlungstage
  53. 8-98g.01 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 5 bis höchstens 9 Behandlungstage
  54. 8-98g.02 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 10 bis höchstens 14 Behandlungstage
  55. 8-98g.03 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 15 bis höchstens 19 Behandlungstage
  56. 8-98g.04 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 20 Behandlungstage
  57. 8-98g.1 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit
  58. 8-98g.10 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit: Bis zu 4 Behandlungstage
  59. 8-98g.11 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 5 bis höchstens 9 Behandlungstage
  60. 8-98g.12 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 10 bis höchstens 14 Behandlungstage
  61. 8-98g.13 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 15 bis höchstens 19 Behandlungstage
  62. 8-98g.14 Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern: Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 20 Behandlungstage
  63. 8-98h Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst
  64. 8-98h.0 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst
  65. 8-98h.00 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: Bis unter 2 Stunden
  66. 8-98h.01 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 2 bis unter 4 Stunden
  67. 8-98h.02 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 4 bis unter 6 Stunden
  68. 8-98h.03 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 6 bis unter 9 Stunden
  69. 8-98h.04 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 9 bis unter 12 Stunden
  70. 8-98h.05 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 12 bis unter 15 Stunden
  71. 8-98h.06 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 15 bis unter 20 Stunden
  72. 8-98h.07 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 20 bis unter 25 Stunden
  73. 8-98h.08 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 25 bis unter 35 Stunden
  74. 8-98h.09 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 35 bis unter 45 Stunden
  75. 8-98h.0a Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 45 bis unter 55 Stunden
  76. 8-98h.0b Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen internen Palliativdienst: 55 oder mehr Stunden
  77. 8-98h.1 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst
  78. 8-98h.10 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: Bis unter 2 Stunden
  79. 8-98h.11 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 2 bis unter 4 Stunden
  80. 8-98h.12 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 4 bis unter 6 Stunden
  81. 8-98h.13 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 6 bis unter 9 Stunden
  82. 8-98h.14 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 9 bis unter 12 Stunden
  83. 8-98h.15 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 12 bis unter 15 Stunden
  84. 8-98h.16 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 15 bis unter 20 Stunden
  85. 8-98h.17 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 20 bis unter 25 Stunden
  86. 8-98h.18 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 25 bis unter 35 Stunden
  87. 8-98h.19 Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 35 bis unter 45 Stunden
  88. 8-98h.1a Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 45 bis unter 55 Stunden
  89. 8-98h.1b Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst: Durch einen externen Palliativdienst: 55 oder mehr Stunden
  90. 8-98j Ernährungsmedizinische Komplexbehandlung
  91. 8-990 Anwendung eines Navigationssystems
  92. 9-260 Überwachung und Leitung einer normalen Geburt
  93. 9-261 Überwachung und Leitung einer Risikogeburt
  94. 9-262 Postnatale Versorgung des Neugeborenen
  95. 9-262.0 Postnatale Versorgung des Neugeborenen: Routineversorgung
  96. 9-262.1 Postnatale Versorgung des Neugeborenen: Spezielle Versorgung (Risiko-Neugeborenes)
  97. 9-262.x Postnatale Versorgung des Neugeborenen: Sonstige
  98. 9-262.y Postnatale Versorgung des Neugeborenen: N.n.bez.
  99. 9-263 Überwachung und Leitung der isolierten Geburt der Plazenta
  100. 9-268 Überwachung und Leitung einer Geburt, n.n.bez.
  101. 9-270 Künstliche Insemination
  102. 9-270.0 Künstliche Insemination: Intrauterine Insemination
  103. 9-270.1 Künstliche Insemination: Direkte intraperitoneale Insemination (DIPI)
  104. 9-270.x Künstliche Insemination: Sonstige
  105. 9-270.y Künstliche Insemination: N.n.bez.
  106. 9-271 Follikelpunktion und Ovumaspiration, intratubarer Gametentransfer (GIFT)
  107. 9-271.0 Follikelpunktion und Ovumaspiration, intratubarer Gametentransfer (GIFT): Perkutane Follikelpunktion unter sonographischer Kontrolle
  108. 9-271.1 Follikelpunktion und Ovumaspiration, intratubarer Gametentransfer (GIFT): Laparoskopische Ovumaspiration
  109. 9-271.2 Follikelpunktion und Ovumaspiration, intratubarer Gametentransfer (GIFT): Transvaginale Ovumaspiration
  110. 9-271.3 Follikelpunktion und Ovumaspiration, intratubarer Gametentransfer (GIFT): Laparoskopische Ovumaspiration mit intratubarem Gametentransfer (GIFT)
  111. 9-271.x Follikelpunktion und Ovumaspiration, intratubarer Gametentransfer (GIFT): Sonstige
  112. 9-271.y Follikelpunktion und Ovumaspiration, intratubarer Gametentransfer (GIFT): N.n.bez.
  113. 9-272 In-vitro-Fertilisation (IVF) und Embryotransfer
  114. 9-272.0 In-vitro-Fertilisation (IVF) und Embryotransfer: Embryotransfer (ET)
  115. 9-272.1 In-vitro-Fertilisation (IVF) und Embryotransfer: Intratubarer Zygotentransfer (ZIFT)
  116. 9-272.x In-vitro-Fertilisation (IVF) und Embryotransfer: Sonstige
  117. 9-272.y In-vitro-Fertilisation (IVF) und Embryotransfer: N.n.bez.
  118. 9-278 Andere Behandlung der weiblichen Infertilität
  119. 9-278.0 Andere Behandlung der weiblichen Infertilität: Planung und Management einer Fertilitätsbehandlung
  120. 9-278.1 Andere Behandlung der weiblichen Infertilität: Monitoring des Ovulationszyklus
  121. 9-278.2 Andere Behandlung der weiblichen Infertilität: Begleitende Untersuchungen einer Fertilitätsbehandlung
  122. 9-278.x Andere Behandlung der weiblichen Infertilität: Sonstige
  123. 9-278.y Andere Behandlung der weiblichen Infertilität: N.n.bez.
  124. 9-280 Stationäre Behandlung vor Entbindung während desselben Aufenthaltes
  125. 9-280.0 Stationäre Behandlung vor Entbindung während desselben Aufenthaltes: Mindestens 3 bis höchstens 6 Tage
  126. 9-280.1 Stationäre Behandlung vor Entbindung während desselben Aufenthaltes: Mindestens 7 bis höchstens 13 Tage
  127. 9-280.2 Stationäre Behandlung vor Entbindung während desselben Aufenthaltes: Mindestens 14 bis höchstens 27 Tage
  128. 9-280.3 Stationäre Behandlung vor Entbindung während desselben Aufenthaltes: Mindestens 28 Tage bis höchstens 55 Tage
  129. 9-280.4 Stationäre Behandlung vor Entbindung während desselben Aufenthaltes: Mindestens 56 Tage
  130. 9-310 Phoniatrische Komplexbehandlung organischer und funktioneller Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens
  131. 9-311 Integrierte phoniatrisch-psychosomatische Komplexbehandlung von Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Schluckens und des Hörens
  132. 9-312 Integrierte pädaudiologische Komplexbehandlung
  133. 9-320 Therapie organischer und funktioneller Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens
  134. 9-401 Psychosoziale Interventionen
  135. 9-401.0 Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung
  136. 9-401.00 Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
  137. 9-401.01 Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
  138. 9-401.02 Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mehr als 4 Stunden
  139. 9-401.1 Psychosoziale Interventionen: Familien-, Paar- und Erziehungsberatung
  140. 9-401.10 Psychosoziale Interventionen: Familien-, Paar- und Erziehungsberatung: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
  141. 9-401.11 Psychosoziale Interventionen: Familien-, Paar- und Erziehungsberatung: Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
  142. 9-401.12 Psychosoziale Interventionen: Familien-, Paar- und Erziehungsberatung: Mehr als 4 Stunden
  143. 9-401.2 Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation
  144. 9-401.22 Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
  145. 9-401.23 Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation: Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
  146. 9-401.25 Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation: Mehr als 4 Stunden bis 6 Stunden
  147. 9-401.26 Psychosoziale Interventionen: Nachsorgeorganisation: Mehr als 6 Stunden
  148. 9-401.3 Psychosoziale Interventionen: Supportive Therapie
  149. 9-401.30 Psychosoziale Interventionen: Supportive Therapie: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
  150. 9-401.31 Psychosoziale Interventionen: Supportive Therapie: Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
  151. 9-401.32 Psychosoziale Interventionen: Supportive Therapie: Mehr als 4 Stunden
  152. 9-401.4 Psychosoziale Interventionen: Künstlerische Therapie
  153. 9-401.40 Psychosoziale Interventionen: Künstlerische Therapie: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
  154. 9-401.41 Psychosoziale Interventionen: Künstlerische Therapie: Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
  155. 9-401.42 Psychosoziale Interventionen: Künstlerische Therapie: Mehr als 4 Stunden
  156. 9-401.5 Psychosoziale Interventionen: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung
  157. 9-401.50 Psychosoziale Interventionen: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung: Mindestens 3 Stunden
  158. 9-401.51 Psychosoziale Interventionen: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung: Mehr als 3 bis 5 Stunden
  159. 9-401.52 Psychosoziale Interventionen: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung: Mehr als 5 bis 8 Stunden
  160. 9-401.53 Psychosoziale Interventionen: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung: Mehr als 8 Stunden
  161. 9-402 Psychosomatische Therapie
  162. 9-402.0 Psychosomatische Therapie: Psychosomatische und psychotherapeutische Komplexbehandlung
  163. 9-402.1 Psychosomatische Therapie: Integrierte klinisch-psychosomatische Komplexbehandlung
  164. 9-402.2 Psychosomatische Therapie: Psychosomatische und psychotherapeutische Krisenintervention als Komplexbehandlung
  165. 9-403 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie
  166. 9-403.0 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Begleitende Therapie
  167. 9-403.1 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Therapie als Blockbehandlung
  168. 9-403.2 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Therapie als erweiterte Blockbehandlung
  169. 9-403.3 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Intensivtherapie
  170. 9-403.4 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Erweiterte Intensivtherapie
  171. 9-403.5 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Langzeit-Intensivtherapie
  172. 9-403.6 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Langzeit-Intensivtherapie zum verhaltenstherapeutischen Training
  173. 9-403.7 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Therapie im Gruppen-Setting
  174. 9-403.8 Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Integrierte Blockbehandlung
  175. 9-403.x Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: Sonstige
  176. 9-403.y Sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische Therapie: N.n.bez.
  177. 9-404 Neuropsychologische Therapie
  178. 9-404.0 Neuropsychologische Therapie: Mindestens 50 Minuten bis 2 Stunden
  179. 9-404.1 Neuropsychologische Therapie: Mehr als 2 Stunden bis 4 Stunden
  180. 9-404.2 Neuropsychologische Therapie: Mehr als 4 Stunden
  181. 9-410 Einzeltherapie
  182. 9-410.0 Einzeltherapie: Kognitive Verhaltenstherapie
  183. 9-410.04 Einzeltherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An einem Tag
  184. 9-410.05 Einzeltherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An 2 bis 5 Tagen
  185. 9-410.06 Einzeltherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An 6 bis 10 Tagen
  186. 9-410.07 Einzeltherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An 11 oder mehr Tagen
  187. 9-410.1 Einzeltherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  188. 9-410.14 Einzeltherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: An einem Tag
  189. 9-410.15 Einzeltherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: An 2 bis 5 Tagen
  190. 9-410.16 Einzeltherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: An 6 bis 10 Tagen
  191. 9-410.17 Einzeltherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: An 11 oder mehr Tagen
  192. 9-410.2 Einzeltherapie: Gesprächspsychotherapie
  193. 9-410.24 Einzeltherapie: Gesprächspsychotherapie: An einem Tag
  194. 9-410.25 Einzeltherapie: Gesprächspsychotherapie: An 2 bis 5 Tagen
  195. 9-410.26 Einzeltherapie: Gesprächspsychotherapie: An 6 bis 10 Tagen
  196. 9-410.27 Einzeltherapie: Gesprächspsychotherapie: An 11 oder mehr Tagen
  197. 9-410.x Einzeltherapie: Sonstige
  198. 9-410.y Einzeltherapie: N.n.bez.
  199. 9-411 Gruppentherapie
  200. 9-411.0 Gruppentherapie: Kognitive Verhaltenstherapie
  201. 9-411.04 Gruppentherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An einem Tag
  202. 9-411.05 Gruppentherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An 2 bis 5 Tagen
  203. 9-411.06 Gruppentherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An 6 bis 10 Tagen
  204. 9-411.07 Gruppentherapie: Kognitive Verhaltenstherapie: An 11 oder mehr Tagen
  205. 9-411.1 Gruppentherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  206. 9-411.14 Gruppentherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: An einem Tag
  207. 9-411.15 Gruppentherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: An 2 bis 5 Tagen
  208. 9-411.16 Gruppentherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: An 6 bis 10 Tagen
  209. 9-411.17 Gruppentherapie: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: An 11 oder mehr Tagen
  210. 9-411.2 Gruppentherapie: Gesprächspsychotherapie
  211. 9-411.24 Gruppentherapie: Gesprächspsychotherapie: An einem Tag
  212. 9-411.25 Gruppentherapie: Gesprächspsychotherapie: An 2 bis 5 Tagen
  213. 9-411.26 Gruppentherapie: Gesprächspsychotherapie: An 6 bis 10 Tagen
  214. 9-411.27 Gruppentherapie: Gesprächspsychotherapie: An 11 oder mehr Tagen
  215. 9-411.x Gruppentherapie: Sonstige
  216. 9-411.y Gruppentherapie: N.n.bez.
  217. 9-412 Multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst
  218. 9-412.2 Multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst: 2 bis unter 5 Stunden
  219. 9-412.3 Multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst: 5 bis 10 Stunden
  220. 9-412.4 Multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst: Mehr als 10 Stunden
  221. 9-500 Patientenschulung
  222. 9-500.0 Patientenschulung: Basisschulung
  223. 9-500.1 Patientenschulung: Grundlegende Patientenschulung
  224. 9-500.2 Patientenschulung: Umfassende Patientenschulung
  225. 9-501 Multimodale stationäre Behandlung zur Tabakentwöhnung
  226. 9-502 Präventive familienzentrierte multimodale Komplexbehandlung bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen
  227. 9-502.0 Präventive familienzentrierte multimodale Komplexbehandlung bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen: Mindestens 2 bis unter 5 Stunden
  228. 9-502.1 Präventive familienzentrierte multimodale Komplexbehandlung bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen: Mindestens 5 bis unter 15 Stunden
  229. 9-502.2 Präventive familienzentrierte multimodale Komplexbehandlung bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen: Mindestens 15 bis unter 25 Stunden
  230. 9-502.3 Präventive familienzentrierte multimodale Komplexbehandlung bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen: Mindestens 25 bis unter 35 Stunden
  231. 9-502.4 Präventive familienzentrierte multimodale Komplexbehandlung bei Frühgeborenen, Neugeborenen und Säuglingen: Mindestens 35 oder mehr Stunden
  232. 9-510 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern
  233. 9-510.0 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mindestens 2 bis 4 Stunden
  234. 9-510.1 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 4 bis 8 Stunden
  235. 9-510.2 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 8 bis 12 Stunden
  236. 9-510.3 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 12 bis 16 Stunden
  237. 9-510.4 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 16 bis 20 Stunden
  238. 9-510.5 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 20 bis 24 Stunden
  239. 9-510.6 Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern: Mehr als 24 Stunden
  240. 9-607 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  241. 9-617 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 1 Merkmal
  242. 9-618 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 2 Merkmalen
  243. 9-619 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 3 Merkmalen
  244. 9-61a Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 4 Merkmalen
  245. 9-61b Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei erwachsenen Patienten mit 5 oder mehr Merkmalen
  246. 9-626 Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  247. 9-634 Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  248. 9-640 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  249. 9-640.0 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung
  250. 9-640.04 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mindestens 2 bis zu 4 Stunden pro Tag
  251. 9-640.05 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 4 bis zu 6 Stunden pro Tag
  252. 9-640.06 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 6 bis zu 12 Stunden pro Tag
  253. 9-640.07 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag
  254. 9-640.08 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: 1:1-Betreuung: Mehr als 18 Stunden pro Tag
  255. 9-641 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  256. 9-641.0 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen
  257. 9-641.00 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro Tag
  258. 9-641.01 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro Tag
  259. 9-641.02 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro Tag
  260. 9-641.03 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro Tag
  261. 9-641.04 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Ärzte und/oder Psychologen: Mehr als 6 Stunden pro Tag
  262. 9-641.1 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen
  263. 9-641.10 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 1 bis 1,5 Stunden pro Tag
  264. 9-641.11 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 1,5 bis 3 Stunden pro Tag
  265. 9-641.12 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 3 bis 4,5 Stunden pro Tag
  266. 9-641.13 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 4,5 bis 6 Stunden pro Tag
  267. 9-641.14 Kriseninterventionelle Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Kriseninterventionelle Behandlung durch Spezialtherapeuten und/oder Pflegefachpersonen: Mehr als 6 Stunden pro Tag
  268. 9-642 Integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  269. 9-643 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting)
  270. 9-643.0 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting): Mindestens 1 bis höchstens 7 Tage
  271. 9-643.1 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting): Mindestens 8 bis höchstens 14 Tage
  272. 9-643.2 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting): Mindestens 15 bis höchstens 21 Tage
  273. 9-643.3 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting): Mindestens 22 bis höchstens 28 Tage
  274. 9-643.4 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting): Mindestens 29 bis höchstens 35 Tage
  275. 9-643.5 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting): Mindestens 36 bis höchstens 42 Tage
  276. 9-643.6 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting): Mindestens 43 bis höchstens 49 Tage
  277. 9-643.7 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen Setting (Mutter/Vater-Kind-Setting): Mindestens 50 Tage
  278. 9-644 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen
  279. 9-644.0 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen: Ganztägiges Hometreatment
  280. 9-644.1 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen: Halbtägiges Hometreatment
  281. 9-644.2 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Erwachsenen: Halbtägige tagesklinische Behandlung
  282. 9-645 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen
  283. 9-645.0 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomat. Störungen/Verhaltensstörungen bei Erwachsenen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht
  284. 9-645.03 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Erwachsenen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 Stunden
  285. 9-645.04 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Erwachsenen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 Stunden
  286. 9-645.05 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomat. Störungen/Verhaltensstör. bei Erwachsenen durch Spezialtherapeuten und/oder pflegerische Fachpersonen erbracht: Mehr als 4 Stunden
  287. 9-645.1 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen: Indizierter komplexer Entlassungsaufwand, durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht
  288. 9-645.13 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 1 bis zu 2 Stunden
  289. 9-645.14 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 2 bis zu 4 Stunden
  290. 9-645.15 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen durch Ärzte und/oder Psychologen erbracht: Mehr als 4 Stunden
  291. 9-647 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen
  292. 9-647.0 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 1 Behandlungstag
  293. 9-647.1 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 2 Behandlungstage
  294. 9-647.2 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 3 Behandlungstage
  295. 9-647.3 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 4 Behandlungstage
  296. 9-647.4 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 5 Behandlungstage
  297. 9-647.5 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 6 Behandlungstage
  298. 9-647.6 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 7 Behandlungstage
  299. 9-647.7 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 8 Behandlungstage
  300. 9-647.8 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 9 Behandlungstage
  301. 9-647.9 Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 10 Behandlungstage
  302. 9-647.a Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 11 Behandlungstage
  303. 9-647.b Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 12 Behandlungstage
  304. 9-647.c Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 13 Behandlungstage
  305. 9-647.d Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 14 Behandlungstage
  306. 9-647.e Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 15 Behandlungstage
  307. 9-647.f Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 16 Behandlungstage
  308. 9-647.g Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 17 Behandlungstage
  309. 9-647.h Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 18 Behandlungstage
  310. 9-647.j Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 19 Behandlungstage
  311. 9-647.k Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 20 Behandlungstage
  312. 9-647.m Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 21 Behandlungstage
  313. 9-647.n Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 22 Behandlungstage
  314. 9-647.p Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 23 Behandlungstage
  315. 9-647.q Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 24 Behandlungstage
  316. 9-647.r Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 25 Behandlungstage
  317. 9-647.s Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 26 Behandlungstage
  318. 9-647.t Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 27 Behandlungstage
  319. 9-647.u Spezifische qualifizierte Entzugsbehandlung Abhängigkeitskranker bei Erwachsenen: 28 Behandlungstage
  320. 9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen
  321. 9-649.0 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Keine Therapieeinheit pro Woche
  322. 9-649.1 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte
  323. 9-649.10 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 1 Therapieeinheit pro Woche
  324. 9-649.11 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 2 Therapieeinheiten pro Woche
  325. 9-649.12 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 3 Therapieeinheiten pro Woche
  326. 9-649.13 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 4 Therapieeinheiten pro Woche
  327. 9-649.14 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 5 Therapieeinheiten pro Woche
  328. 9-649.15 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 6 Therapieeinheiten pro Woche
  329. 9-649.16 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 7 Therapieeinheiten pro Woche
  330. 9-649.17 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 8 Therapieeinheiten pro Woche
  331. 9-649.18 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 9 Therapieeinheiten pro Woche
  332. 9-649.19 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 10 Therapieeinheiten pro Woche
  333. 9-649.1a Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 11 Therapieeinheiten pro Woche
  334. 9-649.1b Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 12 Therapieeinheiten pro Woche
  335. 9-649.1c Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 13 Therapieeinheiten pro Woche
  336. 9-649.1d Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 14 Therapieeinheiten pro Woche
  337. 9-649.1e Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 15 Therapieeinheiten pro Woche
  338. 9-649.1f Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: 16 Therapieeinheiten pro Woche
  339. 9-649.1g Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Ärzte: Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
  340. 9-649.2 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte
  341. 9-649.20 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 0,05 bis 1 Therapieeinheit pro Woche
  342. 9-649.21 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 1 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
  343. 9-649.22 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 2 bis 3 Therapieeinheiten pro Woche
  344. 9-649.23 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 3 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
  345. 9-649.24 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 4 bis 5 Therapieeinheiten pro Woche
  346. 9-649.25 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 5 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
  347. 9-649.26 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 6 bis 7 Therapieeinheiten pro Woche
  348. 9-649.27 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 7 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
  349. 9-649.28 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 8 bis 9 Therapieeinheiten pro Woche
  350. 9-649.29 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 9 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
  351. 9-649.2a Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 10 bis 11 Therapieeinheiten pro Woche
  352. 9-649.2b Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 11 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
  353. 9-649.2c Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 12 bis 13 Therapieeinheiten pro Woche
  354. 9-649.2d Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 13 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
  355. 9-649.2e Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 14 bis 15 Therapieeinheiten pro Woche
  356. 9-649.2f Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 15 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
  357. 9-649.2g Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Ärzte: Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
  358. 9-649.3 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen
  359. 9-649.30 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 1 Therapieeinheit pro Woche
  360. 9-649.31 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 2 Therapieeinheiten pro Woche
  361. 9-649.32 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 3 Therapieeinheiten pro Woche
  362. 9-649.33 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 4 Therapieeinheiten pro Woche
  363. 9-649.34 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 5 Therapieeinheiten pro Woche
  364. 9-649.35 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 6 Therapieeinheiten pro Woche
  365. 9-649.36 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 7 Therapieeinheiten pro Woche
  366. 9-649.37 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 8 Therapieeinheiten pro Woche
  367. 9-649.38 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 9 Therapieeinheiten pro Woche
  368. 9-649.39 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 10 Therapieeinheiten pro Woche
  369. 9-649.3a Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 11 Therapieeinheiten pro Woche
  370. 9-649.3b Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 12 Therapieeinheiten pro Woche
  371. 9-649.3c Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 13 Therapieeinheiten pro Woche
  372. 9-649.3d Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 14 Therapieeinheiten pro Woche
  373. 9-649.3e Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 15 Therapieeinheiten pro Woche
  374. 9-649.3f Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: 16 Therapieeinheiten pro Woche
  375. 9-649.3g Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Psychologen: Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
  376. 9-649.4 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen
  377. 9-649.40 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 0,05 bis 1 Therapieeinheit pro Woche
  378. 9-649.41 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 1 bis 2 Therapieeinheiten pro Woche
  379. 9-649.42 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 2 bis 3 Therapieeinheiten pro Woche
  380. 9-649.43 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 3 bis 4 Therapieeinheiten pro Woche
  381. 9-649.44 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 4 bis 5 Therapieeinheiten pro Woche
  382. 9-649.45 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 5 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche
  383. 9-649.46 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 6 bis 7 Therapieeinheiten pro Woche
  384. 9-649.47 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 7 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche
  385. 9-649.48 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 8 bis 9 Therapieeinheiten pro Woche
  386. 9-649.49 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 9 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche
  387. 9-649.4a Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 10 bis 11 Therapieeinheiten pro Woche
  388. 9-649.4b Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 11 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche
  389. 9-649.4c Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 12 bis 13 Therapieeinheiten pro Woche
  390. 9-649.4d Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 13 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche
  391. 9-649.4e Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 14 bis 15 Therapieeinheiten pro Woche
  392. 9-649.4f Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 15 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche
  393. 9-649.4g Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Gruppentherapie durch Psychologen: Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
  394. 9-649.5 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten
  395. 9-649.50 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 1 Therapieeinheit pro Woche
  396. 9-649.51 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 2 Therapieeinheiten pro Woche
  397. 9-649.52 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 3 Therapieeinheiten pro Woche
  398. 9-649.53 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 4 Therapieeinheiten pro Woche
  399. 9-649.54 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 5 Therapieeinheiten pro Woche
  400. 9-649.55 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 6 Therapieeinheiten pro Woche
  401. 9-649.56 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 7 Therapieeinheiten pro Woche
  402. 9-649.57 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 8 Therapieeinheiten pro Woche
  403. 9-649.58 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 9 Therapieeinheiten pro Woche
  404. 9-649.59 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 10 Therapieeinheiten pro Woche
  405. 9-649.5a Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 11 Therapieeinheiten pro Woche
  406. 9-649.5b Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 12 Therapieeinheiten pro Woche
  407. 9-649.5c Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 13 Therapieeinheiten pro Woche
  408. 9-649.5d Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 14 Therapieeinheiten pro Woche
  409. 9-649.5e Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 15 Therapieeinheiten pro Woche
  410. 9-649.5f Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 16 Therapieeinheiten pro Woche
  411. 9-649.5g Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 17 Therapieeinheiten pro Woche
  412. 9-649.5h Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 18 Therapieeinheiten pro Woche
  413. 9-649.5j Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 19 Therapieeinheiten pro Woche
  414. 9-649.5k Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 20 Therapieeinheiten pro Woche
  415. 9-649.5m Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 21 Therapieeinheiten pro Woche
  416. 9-649.5n Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 22 Therapieeinheiten pro Woche
  417. 9-649.5p Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 23 Therapieeinheiten pro Woche
  418. 9-649.5q Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: 24 Therapieeinheiten pro Woche
  419. 9-649.5r Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen: Einzeltherapie durch Spezialtherapeuten: Mehr als 24 Therapieeinheiten pro Woche
  420. 9-64a Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind
  421. 9-64a.0 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 1 bis höchstens 7 Tage
  422. 9-64a.1 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 8 bis höchstens 14 Tage
  423. 9-64a.2 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 15 bis höchstens 21 Tage
  424. 9-64a.3 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 22 bis höchstens 28 Tage
  425. 9-64a.4 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 29 bis höchstens 35 Tage
  426. 9-64a.5 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 36 bis höchstens 42 Tage
  427. 9-64a.6 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 43 bis höchstens 49 Tage
  428. 9-64a.7 Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung im besonderen kombinierten Eltern-Kind-Setting bei therapiebedürftigem Elternteil und therapiebedürftigem Kind: Mindestens 50 Tage
  429. 9-656 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
  430. 9-672 Psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
  431. 9-686 Psychiatrisch-psychosomatische Behandlung im besonderen Setting (Eltern-Kind-Setting) bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
  432. 9-691 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
  433. 9-691.0 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen: Ganztägiges Hometreatment
  434. 9-691.1 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen: Halbtägiges Hometreatment
  435. 9-691.2 Erbringung von Behandlungsmaßnahmen im stationsersetzenden Umfeld und als halbtägige tagesklinische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen: Halbtägige tagesklinische Behandlung
  436. 9-693 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen
  437. 9-693.0 Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen
  438. 9-693.00 Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag
  439. 9-693.01 Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro Tag
  440. 9-693.02 Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro Tag
  441. 9-693.03 Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro Tag
  442. 9-693.04 Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag
  443. 9-693.05 Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 18 Stunden pro Tag
  444. 9-693.1 Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen
  445. 9-693.10 Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag
  446. 9-693.11 Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro Tag
  447. 9-693.12 Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro Tag
  448. 9-693.13 Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro Tag
  449. 9-693.14 Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag
  450. 9-693.15 Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen: Mehr als 18 Stunden pro Tag
  451. 9-694 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen
  452. 9-694.0 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 1 Behandlungstag
  453. 9-694.1 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 2 Behandlungstage
  454. 9-694.2 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 3 Behandlungstage
  455. 9-694.3 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 4 Behandlungstage
  456. 9-694.4 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 5 Behandlungstage
  457. 9-694.5 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 6 Behandlungstage
  458. 9-694.6 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 7 Behandlungstage
  459. 9-694.7 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 8 Behandlungstage
  460. 9-694.8 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 9 Behandlungstage
  461. 9-694.9 Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 10 Behandlungstage
  462. 9-694.a Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 11 Behandlungstage
  463. 9-694.b Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 12 Behandlungstage
  464. 9-694.c Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 13 Behandlungstage
  465. 9-694.d Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 14 Behandlungstage
  466. 9-694.e Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 15 Behandlungstage
  467. 9-694.f Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 16 Behandlungstage
  468. 9-694.g Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 17 Behandlungstage
  469. 9-694.h Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 18 Behandlungstage
  470. 9-694.j Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 19 Behandlungstage
  471. 9-694.k Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 20 Behandlungstage
  472. 9-694.m Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 21 Behandlungstage
  473. 9-694.n Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 22 Behandlungstage
  474. 9-694.p Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 23 Behandlungstage
  475. 9-694.q Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 24 Behandlungstage
  476. 9-694.r Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 25 Behandlungstage
  477. 9-694.s Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 26 Behandlungstage
  478. 9-694.t Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 27 Behandlungstage
  479. 9-694.u Spezifische Behandlung im besonderen Setting bei substanzbedingten Störungen bei Kindern und Jugendlichen: 28 Behandlungstage
  480. 9-696 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen
  481. 9-696.0 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Keine Therapieeinheit pro Woche
  482. 9-696.1 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte
  483. 9-696.10 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 1 Therapieeinheit pro Woche
  484. 9-696.11 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 2 Therapieeinheiten pro Woche
  485. 9-696.12 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 3 Therapieeinheiten pro Woche
  486. 9-696.13 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 4 Therapieeinheiten pro Woche
  487. 9-696.14 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 5 Therapieeinheiten pro Woche
  488. 9-696.15 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 6 Therapieeinheiten pro Woche
  489. 9-696.16 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 7 Therapieeinheiten pro Woche
  490. 9-696.17 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 8 Therapieeinheiten pro Woche
  491. 9-696.18 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 9 Therapieeinheiten pro Woche
  492. 9-696.19 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 10 Therapieeinheiten pro Woche
  493. 9-696.1a Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 11 Therapieeinheiten pro Woche
  494. 9-696.1b Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 12 Therapieeinheiten pro Woche
  495. 9-696.1c Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 13 Therapieeinheiten pro Woche
  496. 9-696.1d Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 14 Therapieeinheiten pro Woche
  497. 9-696.1e Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 15 Therapieeinheiten pro Woche
  498. 9-696.1f Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: 16 Therapieeinheiten pro Woche
  499. 9-696.1g Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Einzeltherapie durch Ärzte: Mehr als 16 Therapieeinheiten pro Woche
  500. 9-696.2 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen: Gruppentherapie durch Ärzte